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   OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05   

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https://dejure.org/2006,12862
OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05 (https://dejure.org/2006,12862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2006 - 4 U 85/05 (https://dejure.org/2006,12862)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 4 U 85/05 (https://dejure.org/2006,12862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Wertersatz für investiv veräußerte Flurstücke ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertausgleichsanspruch; Grundstücksbewertung; Verkehrswertberechnung; Ertragswertverfahren; Sachwertverfahren

  • Judicialis

    InvestionsvorrangG § 16; ; InvestionsvorrangG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; InvestionsvorrangG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § ... 7 Abs. 1; ; VermG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 1 Satz 3; ; WertermittlungsVO § 7 Abs. 1; ; WertermittlungsVO § 7 Abs. 2; ; BauGB § 194; ; ZPO § 529 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 16; VermG § 7
    Wertersatzansprüche der Erben und Erbeserben des früheren Eigentümers von veräußerten Flurstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR - Wertermittlungsverfahren - Anwendung des Investitionsvorranggesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05
    Der BGH (Urteil vom 12.01.2001, V ZR 420/99) hat die Anwendung der Vorschriften der Wertermittlungsverordnung im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruches nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Investitionsvorranggesetz ausdrücklich mit der Begründung für zulässig erachtet, dass sie nahezu für alle Bereiche anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken enthalten.

    Die von ihm gewählte Wertermittlungsmethode muss jedoch nach den Besonderheiten des konkreten Falles geeignet sein, den vollen Verkehrswert für den zu bewertenden Gegenstand zu erfassen, ohne das Wertbild zu verzerren (BGH, Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

    Das Sachwertverfahren, bei welchem der Verkehrswert nach dem Bodenwert und dem Bauwert der vorhandenen Gebäude und Anlagen ermittelt wird, bietet sich grundsätzlich zur Wertermittlung von eigengenutzten bebauten Grundstücken an, bei denen ein Ertrag nicht angestrebt wird (vgl. Ernst-Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., Rz. 38; BGH, Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92

    Methode für die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Höhe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05
    Des Weiteren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Tatrichter bei der Auswahl der Wertermittlungsmethode frei ist (Ernst-Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum Baugesetzbuch, § 7 WertV, Rz. 8; BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Ziel der Wertermittlung muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Preis sein, der in dem Zeitpunkt, auf den sie sich bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauG) (BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Das Ertragswertverfahren ist demgegenüber bei der Bewertung von bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, angebracht (BGH, a.a.O.), z.B. bei Grundstücken mit Miethäusern oder bei gewerblich genutzten Grundstücken (BGH, Urteil vom 11.03.1993, a.a.O.).

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02

    Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05
    Gegenstand der Bewertung ist, dem Surrogationszweck des § 16 Investitionsvorranggesetz folgend, der Vermögenswert in dem Zustand, in dem ihn der Berechtigte, wäre es zur Restitution in Natur gekommen, empfangen hätte (BGH, Urteil vom 25.07.2003, V ZR 192/02).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05
    Der Berechtigte soll bei der Frage der Auskehrung des Verkehrswertes nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Investitionsvorranggesetz nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurückübertragen (BGH, Urteil vom 16.07.1999, V ZR 129/98).
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